Leistungen Arbeitssicherheit
Der Arbeitgeber hat entsprechend §4 Arbeitsschutzgesetz alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit den Beschäftigten nur Arbeitsmittel bereitgestellt werden, die für die am Arbeitsplatz herrschenden Bedingungen geeignet sind und bei deren bestimmungsgemäßen Benutzung Sicherheit und Gesundheitsschutz gewährleistet sind. In der Betriebs- sicherheitsverordnung (BetrSichV) werden die diesbezüglichen Aufgaben und Pflichten des Arbeitgebers konkretisiert.
Ein gut organisierter Arbeitsschutz ist individuell auf Ihr Unternehmen zugeschnitten und erfüllt alle rechtlichen Rahmenbedingungen. Wir unterstützen Sie im Aufbau Ihrer betrieblichen Arbeitsschutzorganisation, beraten Sie in Hinblick auf gesetzliche Anforderungen, planen Arbeitsschutz-Maßnahmen und führen Betriebs- begehungen durch.
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