IWB  Ingenieurbüro für Anlagen- und Arbeitssicherheit

 

Leistungen   Arbeitssicherheit

Der Arbeitgeber hat entsprechend §4 Arbeitsschutzgesetz alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit den Beschäftigten nur Arbeitsmittel bereitgestellt werden, die für die am Arbeitsplatz herrschenden Bedingungen geeignet sind und bei deren bestimmungsgemäßen Benutzung Sicherheit und  Gesundheitsschutz gewährleistet sind. In der Betriebs- sicherheitsverordnung (BetrSichV) werden die diesbezüglichen Aufgaben und Pflichten des Arbeitgebers konkretisiert.  

Ein gut organisierter Arbeitsschutz ist individuell auf Ihr Unternehmen zugeschnitten und erfüllt alle rechtlichen Rahmenbedingungen. Wir unterstützen Sie im Aufbau Ihrer betrieblichen Arbeitsschutzorganisation, beraten Sie in Hinblick auf gesetzliche Anforderungen, planen Arbeitsschutz-Maßnahmen und führen Betriebs- begehungen durch.

  - Unterstützung und Beratung der Fachbetriebe in ihrer betrieblichen Arbeitsschutzorganisation                                                 - Externe Betreuung durch eine ausgebildete Fachkraft für Arbeitssicherheit
  - Unterstützung bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen und Explosionsschutzdokumenten für     
     Arbeitsabläufe, Arbeitsmittel und überwachungsbedürftige Anlagen (z. B. ArbSchG, BetrSichV)     
  - Gestaltung und Einrichtung der Arbeitsstätten und Arbeitsplätze   
  - Beurteilung von Arbeitsplatzbedingungen durch regelmäßige Betriebsbegehungen
  - Ursachenanalyse von Arbeitsunfällen sowie Entwicklung präventiver Verhütungsmaßnahmen
  - Unterstützung bei der Auswahl persönlicher Schutzausrüstung (PSA)
  - Durchführung von Schulungen und Sicherheitsunterweisungen

 

Benötigen Sie aktuelle Informationen rund um das Thema Arbeitssicherheit, sprechen Sie uns an – wir beraten Sie gerne.