IWB  Ingenieurbüro für Anlagen- und Arbeitssicherheit

 

SiGeKo

Nach der Baustellenverordnung ist der Bauherr verpflichtet für Baustellen, auf denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber gleichzeitig tätig sind, je nach Art und Umfang des Bauvorhabens für die Planung der Ausführung sowie für die Ausführung des Bauvorhabens einen geeigneten Koordinator zu bestellen. Ein Koordinator gilt dann geeignet, wenn er über eine ausreichende berufliche Erfahrung in der Planung und/oder Ausführung von Bauvorhaben  verfügt und darüber hinaus einschlägige bau- und arbeitsschutzfachliche Kenntnisse nachweisen kann.

Welche Aufgabe hat ein SiGeKo? 

er koordiniert die Planung für Sicherheitsvorgaben und -maßnahmen auf der Baustelle                                               - er prüft die Einhaltung der Sicherheits- und Gesundheitsmaßnahmen                                                                             - er legt Sicherheitsmaßnahmen für Wartungs- und Pflegearbeiten nach Beendigung des Baustelle fest                                     - er ist im Schadensfall ihr Risikomanager  


Unsere Leistungen im Überblick 

-  Stellung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) für die Dauer der Baumaßnahme

-  Erstellung des SiGe-Planes

-  Erstellung der Vorankündigung an die Behörde

-  Erstellung der Unterlagen für spätere Arbeiten

-  Erstellen der Baustellenordnung einschließlich Alarmplan

-  Koordinierung besonders gefährlicher Arbeiten bei komplexen Baumaßnahmen.

-  Erstellung von Abbruchanweisungen sowie Montageanweisungen

-  Beratung bei der Baustelleneinrichtung sowie Logistikkonzepten

-  Beratung bei Brandschutzanforderungen während der Bauzeit.

-  Erstellen des Arbeits- und Sicherheitsplanes gem. TRGS 524, BGR 128

-  Erstellen des Arbeits- und Sicherheitsplanes gem TRGS 519 (Asbest)

-  Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen